Durchleuchten des Gepäcks
Die Sicherheitsschleuse des Gerichtszentrums, in welchem sich Amts-, Arbeits- und Verwaltungsgericht befinden, ist während der Öffnungszeiten des Gebäudes in Betrieb.

Ein Betreten des Gebäudes ist für Besucher jetzt nur noch über den Vordereingang möglich. Die Besucher müssen sich hierbei einer automatischem Sicherheitsuntersuchung mittels Rahmendetektor und Gepäckdurchleuchtung unterziehen, wie man sie von Flughäfen kennt. Nach dem Betreten des Gebäudes durch eine Vereinzelungsschleuse erfolgt die Kontrolle. Im Einzelfall müssen die Wachtmeister die Untersuchung zusätzlich mit einer Handsonde vornehmen.

Für Rechtsanwälte als häufige Gäste gibt es ein beschleunigtes Verfahren. Gegen Vorlage des Rechtsanwaltsausweises können diese das Gebäude durch einen gesonderten Eingang betreten. Der Hintereingang vom Parkplatz kann aber nur noch durch die Bediensteten genutzt werden. Alle Besucher müssen um das Gebäude am Königswall herumgehen, um zum Haupteingang zu gelangen.

Besonders zu Stoßzeiten aufgrund gerichtlicher Termine kann es zu unvermeidbaren Wartezeiten kommen. Alle zu einem Gerichtstermin geladenen Besucher sollten daher einige Minuten früher beim Gerichtszentrum erscheinen.

Der Präsident des Verwaltungsgerichtes sowie die Direktoren des Amts- und Arbeitsgerichtes freuen sich, künftig sowohl den Angehörigen der Gerichte als auch den Besuchern des Gebäudes einen bestmöglichen Schutz vor Übergriffen bieten zu können.