Die mündliche Beantragung eines Berechtigungsscheines für Beratungshilfe ist derzeit nicht möglich.
Formulare für den schriftlihen Antrag erhalten Sie im Eingangsbereich des Justizzentrums. Sie können sich auch direkt an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.
Für Rückfragen erreichen Sie den zuständigen Sachbearbeiter hier:
Anfangsbuchstabe A - K des Nachnamens der antragstellenden Person | Telefen 0571 8886-140 |
Anfangsbuchstabe L - Z des Nachnamens der antragstellenden Person | Telefon 0571 8886-141 |