Die Geschäftsverteilungspläne eines Gerichtes regeln von vorneherein, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist.

Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten.

Welche Abteilung für ihr Anliegen zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Rubrik Aufgaben / Abteilungen. Dort finden Sie auch die Telefonnummer ihres Ansprechpartners im Amtsgericht Minden.

Den vollständigen Wortlaut des richterlichen Geschäftsverteilungsplanes können Sie sich bei Bedarf im PDF-Format ansehen. Zum Betrachten benötigen Sie einen PDF-Reader, den Sie sich im Internet kostenfrei herunterladen können.

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    Geschäftsverteilungsplan für die Richter