Nach dem Ende der Ratsgerichtsbarkeit der Stadt Minden im Jahre 1807 und zwischenzeitlicher Einrichtung eines Distrikttribunals sowie eines Stadtgerichts wurde durch Verordnung vom 02.01.1849 in Minden ein Kreisgericht als Kollegialgericht mit einer Deputation in Petershagen eingerichtet. Die Inquisitoriate wurden aufgelöst, an ihre Stelle traten Staatsanwaltschaften bei den Kreisgerichten. Die Staatsanwaltschaft bei dem Kreisgericht Minden war auch gleichzeitig für Lübbecke zuständig.
Gebäude des Kreisgerichts 1858 Kreisgericht 1858
Für die Errichtung eines Neubaus des Kreisgerichts wurde im Jahre 1853 vom "Geheimen Regierungsrat" Winkelmann ein Grundstück an der Kampstraße für 11 000 Thaler erworben. Die Baukosten beliefen sich auf 69 750 Thaler. Der Bezug des Neubaus erfolgte 1858.

Aufgrund Königlicher Verordnung vom 26.04.1879 wurde ein Amtsgericht eingerichtet. Angeschlossen war ein Gerichtsgefängnis, das seit 1858 bereits als Kreisgefängnis existierte.

Im Jahre 1945 wurde das Gerichtsgebäude durch zwei Fliegerbomben getroffen und durch Brand schwer beschädigt. Es waren sechs Todesopfer zu beklagen. Um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, musste ein städtisches Gebäude in der Göbenstraße 4 teilweise angemietet werden.

Das im Jahre 1953 bezogene Gerichtsgebäude.
Nach einer längeren Wiederaufbauphase konnte das Gebäude des Amtsgerichts 1953 wieder bezogen werden.

 

Bis zum Jahre 1973 waren im Gebäude auch Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Bielefeld untergebracht. Ein erhöhter Raumbedarf für das Amtsgericht bedingte die Anmietung von Büroräumen für die Staatsanwaltschaft Bielefeld -Zweigstelle Minden- in der Marienstraße 58 a. Infolge der Einführung der Familiengerichte bei den Amtsgerichten zum 01.07.1977 sind Altaktenräume behelfsmäßig in Büroräume umgebaut worden.

Zu diesem Zeitpunkt waren bereits vielfältige Überlegungen angestellt worden, wie der immer akuter werdenden Raumnot im Amtsgericht begegnet werden sollte.

So wurde unter anderem der Gedanke der Übernahme anderer Gebäude verworfen. Schließlich hat das Land Nordrhein-Westfalen nach entsprechenden Verhandlungen mit der Stadt Minden über den Kauf eines Grundstücks für die Errichtung eines neuen Gerichtsgebäudes, das sowohl die Einrichtungen des Amtsgerichts Minden einschließlich der Zweigestelle des Amtsgerichts in Petershagen als auch das Arbeits- und Verwaltungsgericht aufnehmen sollte, das heutige Grundstück Königswall 8 im Jahre 1976 erworben. Die 1980 in Angriff genommenen Gründungsarbeiten gestalteten sich wegen der vorhandenen Reste der alten Festungsanlagen der Stadt Minden, eines dreigeschossigen unterirdischen Brauereikellers sowie einer Bunkeranlage, überaus schwierig.

Der Bezug des neu errichteten Gebäudes erfolgte Anfang des Jahres 1984. Zugleich wurde die Zweigstelle des Amtsgerichts Minden in Petershagen aufgelöst.

Das Gebäude des Amtsgerichts Petershagen bis 1982, danach genutzt als Zweigstelle des Amtsgerichts Minden Amtsgericht Petershagen bis 1982, danach Zweigstelle des Amtsgerichts Minden
Das Amtsgericht Petershagen wurde im Jahre 1913 nach Vorentwürfen des preußischen Ministeriums für öffentliche Arbeiten fertig gestellt und ist in der Gesamtkonzeption und in der Einzelausführung eine bemerkenswerte architektonische Leistung.

Ein zweigeschossiges Gerichtsgebäude und das unmittelbar nördlich daran angrenzende Richterwohnhaus in gleicher Geschosshöhe bilden eine markante Straßenfront. An die Westseite des Hauptgebäudes ist die eingeschossige Gerichtsdienerwohnung angebaut. An sie schließt sich ein schmales, zweigeschossiges Gefängnis an. Dahinter befindet sich der mit hohen Mauern versehene Gefängnishof.

Im Jahre 1982 wurde das Amtsgericht Petershagen aufgelöst. Die Aufgaben übernahm das Amtsgericht Minden. Bis zum Bezug des neuen Gerichtszentrums in Minden befand sich in dem Gebäude die Zweigstelle Petershagen des Amtsgerichts Minden.

Die Stadt Petershagen hat das ehemalige Amtsgericht vom Land Nordrhein-Westfalen erworben und richtete in ihm 1989 ein "Kulturzentrum" ein.

Um die Funktion des Neubaus gestalterisch zu verdeutlichen und künstlerisch auszudrücken, konnte bei der Errichtungsphase auf die "Kunst am Bau" zurückgegriffen werden. Es handelt sich um eine gebogene Schiene, an deren tiefsten Punkt eine Kugel ruht.
Das Gebäude des Gerichtszentrums mit Amts-, Arbeits- und Verwaltungsgericht Das Gebäude des Gerichtszentrums mit Amts-, Arbeits- und Verwaltungsgericht
Die gebogene Schiene ist als Teilstück einer gedachten großen Kreislinie zu verstehen, welche die Kugel umschließt - die Kugel also als ein sich im imaginären Kreis befindlicher Körper, am tiefsten Punkt ruhend, "ein Fall von Gesetzmäßigkeit".

 

Ein weiterer Bezugspunkt ist naheliegend: So wie die Kugel in ein formal gestaltetes Ambiente eingebunden und davon abhängig ist, ist auch das Recht in seiner jeweiligen Zeit von dem gesellschaftlichen Ambiente abhängig. In seiner vollkommenen Realisierung bleibt es zukunftsorientiert (offener Kreis).

 

Der Bezirk des Amtsgerichts Minden umfasst heute die Städte und Gemeinden Minden, Porta Westfalica, Petershagen und Hille. Neben Schöffen- und Jugendschöffengerichtssachen werden bei dem Amtsgericht Minden auch Binnenschifffahrtssachen sowie die Angelegenheiten des Binnenschiffsregisters einschl. Schiffsbauregisters bearbeitet.

 

Erster aufsichtsführender Richter war 1879 der Amtsgerichtsrat Seiler. Als weitere aufsichtsführende Richter bzw. Direktoren des Amtsgerichts folgten die Herren Velhagen (1891 bis 1904), Schmidt (1904 bis 1917), Sarrazin (1918 bis 1929), Deichmann (1929 bis 1946), Wilkenhöner (1946 bis 1963), Raabe (1964 bis 1975), Nuyken (1976 bis 1989), Weidelhofer (1990 bis 2000), Depke (2000 bis 2010), Eickhoff (2010 bis 2014).