Schiedspersonen für Hille
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Klein, Holger | Im Dorf 24 32479 Hille Tel.-Nr.: 05703 980739 Mobil: 0152 08983888 | Hille-Nord Hille, Holzhausen II, Nordhemmern, Südhemmern |
| Buhre, Wilfried | Wachtelweg 1 32479 Hille Tel.-Nr.: 05734 935365 Mobil: 0175 4327040 E-Mail: w-buhre@t-online.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Hille-Süd Eickhorst, Hartum, Oberlübbe, Rothenuffeln, Unterlübbe. |
Gemeinde Hille
Am Rathaus 4, 32479 Hille
Tel.-Nr.: 0571 4044-0 , Telefax: 0571 4044-80
E-Mail: info@hille.de
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Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung
