Schiedspersonen für Hille

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Klein, HolgerIm Dorf 24
32479 Hille
Tel.-Nr.: 05703 980739
Mobil: 0152 08983888
Hille-Nord
Hille, Holzhausen II, Nordhemmern, Südhemmern
Buhre, WilfriedWachtelweg 1
32479 Hille
Tel.-Nr.: 05734 935365
Mobil: 0175 4327040
E-Mail: w-buhre@t-online.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Hille-Süd
Eickhorst, Hartum, Oberlübbe, Rothenuffeln, Unterlübbe.
Weitere anerkannte Gütestellen für Hille
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Hille
Am Rathaus 4, 32479 Hille
Tel.-Nr.: 0571 4044-0 , Telefax: 0571 4044-80
E-Mail: info@hille.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung