Zeuginnen und Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Teilnahme an Gerichtsterminen. Entschädigt werden unter anderem Fahrtkosten, ein möglicher Verdienstausfall sowie Zeitaufwand. Die Höhe dieser Beträge richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG ) und wird durch die Anweisungsstelle berechnet.
Die Auszahlung erfolgt im Anschluss in der Regel in bar durch die Zahlstelle. Ist diese geschlossen, wird der Betrag überwiesen.
Die Anweisungsstelle ist auch für die Entschädigung der Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zuständig.
Weiterführende Informationen
Keine Barauszahlung beim Amtsgericht Minden
Seit Anfang 2017 wird die Entschädigung für Zeugen nur noch unbar erstattet, also durch Überweisung auf ein Konto. Das Antragsformular, dass Ihnen von der vorsitzenden Richterin oder dem vorsitzenden Richter nach Ihrer Zeugenaussage oder nach Beendigung des Gerichtstermins ausgehändigt wird, können Sie ausgefüllt in Zimmer 245 im Erdgeschoss abgeben. Dort erhalten Sie auch Hilfestellung, falls Sie Fragen zum Ausfüllen des Formulars haben.