Zuständigkeitsbereich Amtsgericht Minden
Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Minden umfasst die Städte
- Minden,
- Petershagen,
- Porta Westfalica
und die Gemeinde
- Hille.
In diesem räumlichen Zuständigkeitsbereich leben 123.905 Einwohner (Stand: 31.12.2012, Quelle: LDS NRW).
Das Amtsgericht Minden gehört zum Bezirk des Landgerichts Bielefeld und dieser wiederum zum Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm .
Zuständigkeitsbereich Schöffengericht Minden
Bei den Strafsachen, die vor dem Schöffengericht verhandelt werden, ist das Amtsgericht Minden neben den oben genannten Gemeinden für den gesamten Altkreis Minden-Lübbecke - mit Ausnahme der Stadt Bad Oeynhausen - zuständig.