Zunehmend werden Streitigkeiten ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört. Hinterher fragt man sich dann, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für beide Seiten besser gewesen wäre. Gerade bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn erschwert man sich auf Jahre ein vernünftiges Miteinander. Viele Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass sich vertragen besser als klagen ist.
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Falls Sie also in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehören, sollten Sie sich vertrauensvoll an eine Schiedsperson wenden. Diese wird sicherlich einen Weg wissen, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.
Und wenn die Regelung ihres Falles nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Schiedsamtes fällt, wird man Sie bestimmt an die richtige Stelle verweisen.
Die für Ihren Fall zuständige Schiedsperson finden Sie über die
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