Das Amtsgericht Minden ist für den Publikumsverkehr allgemein zu nachstehenden Sprechzeiten geöffnet:

montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

und dienstags auch von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Bitte beachten Sie:

Die Beschäftigten des Amtsgerichts Minden stehen in dieser Zeit gerne als Ansprechpartner für Anfragen, Rückfragen und Anträge zur Verfügung.

Grundsätzlich ist für eine persönliche Vorsprache beim Gericht aber eine vorherige Terminvereinbarung ratsam. Möchten Sie in zu begründenden Ausnahmefällen außerhalb der Sprechzeiten vorsprechen, ist eine vorherige Absprache eines Termins zwingend. 

Für Beurkundungen beim Nachlassgericht (Anträge auf Erteilung eines Erbscheines, Ausschlagung einer Erbschaft, Rücknahme letztwilliger Verfügungen aus der amtlichen Verwahrung) ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung immer erforderlich.

Die für Ihr Anliegen zuständige Serviceeinheit finden Sie in unserer Telefonliste.

Aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Gleitzeitregelung ist nicht jeder Arbeitsplatz durchgängig besetzt.

Auch außerhalb der Öffnungszeiten ist ein fristwahrender Posteingang über den Nachtbriefkasten gewährleistet.

Aus Sicherheitsgründen findet im Eingangsbereich des Amtsgerichts Minden eine Personenkontrolle statt. Gefährliche Gegenstände sind im Gebäude nicht erlaubt.

Bitte berücksichtigen Sie auch mögliche Wartezeiten durch die Eingangskontrolle.

Das Gebäude ist geöffnet montags und dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und mittwochs bis freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie jeweils bis zum Sitzungsende.